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   BSG, 28.09.2011 - B 5 R 18/11 R   

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https://dejure.org/2011,7784
BSG, 28.09.2011 - B 5 R 18/11 R (https://dejure.org/2011,7784)
BSG, Entscheidung vom 28.09.2011 - B 5 R 18/11 R (https://dejure.org/2011,7784)
BSG, Entscheidung vom 28. September 2011 - B 5 R 18/11 R (https://dejure.org/2011,7784)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Rentenversicherung

  • lexetius.com

    Erwerbsminderungsrente - Bezugszeiten vor Vollendung des 60. Lebensjahres - Rentenabschlag

  • openjur.de

    Erwerbsminderungsrente; Bezugszeiten vor Vollendung des 60. Lebensjahres; Rentenabschlag; Verfassungsmäßigkeit

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 43 SGB 6 vom 20.12.2000, § 59 SGB 6 vom 20.12.2000, § 63 Abs 5 SGB 6 vom 20.12.2000, § 77 Abs 1 SGB 6 vom 20.12.2000, § 77 Abs 2 S 1 Nr 3 SGB 6 vom 20.12.2000
    Erwerbsminderungsrente - Bezugszeiten vor Vollendung des 60. Lebensjahres - Rentenabschlag - Verfassungsmäßigkeit

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Erwerbsminderungsrente; Berechnung der Rente für Bezugszeiten vor Vollendung des 60. Lebensjahres mit einem verminderten Zugangsfaktor

  • rewis.io

    Erwerbsminderungsrente - Bezugszeiten vor Vollendung des 60. Lebensjahres - Rentenabschlag - Verfassungsmäßigkeit

  • ra.de
  • rewis.io

    Erwerbsminderungsrente - Bezugszeiten vor Vollendung des 60. Lebensjahres - Rentenabschlag - Verfassungsmäßigkeit

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anspruch auf Erwerbsminderungsrente; Verfassungsmäßigkeit der Berechnung der Rente für Bezugszeiten vor Vollendung des 60. Lebensjahres mit einem verminderten Zugangsfaktor

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Bundessozialgericht (Terminbericht)

    Gesetzliche Rentenversicherung; Recht der Überführung von Ansprüchen und Anwartschaften aus Zusatz- und Sonderversorgungssystemen des Beitrittsgebiets

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZS 2012, 187
 
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Wird zitiert von ... (23)Neu Zitiert selbst (5)

  • BSG, 16.05.2006 - B 4 RA 22/05 R

    Erwerbsminderungsrente - Rentenabschlag - Bezugszeiten vor Vollendung des 60.

    Auszug aus BSG, 28.09.2011 - B 5 R 18/11 R
    Der Senat schließe sich insoweit dem Urteil des BSG vom 16.5.2006 (B 4 RA 22/05 R - BSGE 96, 209 = SozR 4-2600 § 77 Nr. 3) an.
  • BSG, 14.08.2008 - B 5 R 32/07 R

    Erwerbsminderungsrentenbezug vor Vollendung des 60. Lebensjahres - Rentenabschlag

    Auszug aus BSG, 28.09.2011 - B 5 R 18/11 R
    Dafür sprechen Wortlaut und systematische Stellung des § 77 SGB VI wie auch Sinn und Zweck, systematischer Gesamtzusammenhang und Entstehungsgeschichte der Norm (ua Urteil des erkennenden Senats vom 14.8.2008 - B 5 R 32/07 R - BSGE 101, 193 = SozR 4-2600 § 77 Nr. 5; zustimmend 13. Senat des BSG, Beschlüsse vom 26.6.2008 - B 13 R 9/08 S und B 13 R 11/08 S -, der auf Anfrage des erkennenden Senats die Rechtsprechung des vorher für die allgemeine Rentenversicherung zuständigen 4. Senats des BSG aufgegeben hat) .
  • BSG, 25.11.2008 - B 5 RJ 15/04 R

    Rentenberechnung - Entgeltpunkteermittlung - Grundbewertung - belegungsfähiger

    Auszug aus BSG, 28.09.2011 - B 5 R 18/11 R
    Er bezieht eine Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit vor Vollendung des 63. Lebensjahres, denn zum Zeitpunkt des Beginns der Rente wegen voller Erwerbsminderung am 1.11.2001 hatte der im April 1963 geborene Kläger erst das 38. Lebensjahr vollendet (zur Auslegung des Begriffs "Rentenbeginn" im Sinne des Rentenzahlbeginns BSG SozR 4-2600 § 72 Nr. 2) .
  • BSG, 26.06.2008 - B 13 R 11/08 S

    Anspruch auf Erwerbsminderungsrente; Herabsetzung des Zugangsfaktors bei

    Auszug aus BSG, 28.09.2011 - B 5 R 18/11 R
    Dafür sprechen Wortlaut und systematische Stellung des § 77 SGB VI wie auch Sinn und Zweck, systematischer Gesamtzusammenhang und Entstehungsgeschichte der Norm (ua Urteil des erkennenden Senats vom 14.8.2008 - B 5 R 32/07 R - BSGE 101, 193 = SozR 4-2600 § 77 Nr. 5; zustimmend 13. Senat des BSG, Beschlüsse vom 26.6.2008 - B 13 R 9/08 S und B 13 R 11/08 S -, der auf Anfrage des erkennenden Senats die Rechtsprechung des vorher für die allgemeine Rentenversicherung zuständigen 4. Senats des BSG aufgegeben hat) .
  • BSG, 26.06.2008 - B 13 R 9/08 S

    Anspruch auf Erwerbsminderungsrente; Herabsetzung des Zugangsfaktors bei

    Auszug aus BSG, 28.09.2011 - B 5 R 18/11 R
    Dafür sprechen Wortlaut und systematische Stellung des § 77 SGB VI wie auch Sinn und Zweck, systematischer Gesamtzusammenhang und Entstehungsgeschichte der Norm (ua Urteil des erkennenden Senats vom 14.8.2008 - B 5 R 32/07 R - BSGE 101, 193 = SozR 4-2600 § 77 Nr. 5; zustimmend 13. Senat des BSG, Beschlüsse vom 26.6.2008 - B 13 R 9/08 S und B 13 R 11/08 S -, der auf Anfrage des erkennenden Senats die Rechtsprechung des vorher für die allgemeine Rentenversicherung zuständigen 4. Senats des BSG aufgegeben hat) .
  • LSG Baden-Württemberg, 31.03.2021 - L 5 R 1620/18

    Verfassungsmäßigkeit der Verlängerung der Zurechnungszeit in der gesetzlichen

    Gemäß § 77 Abs. 2 Satz 2 i.V.m. § 264d Satz 1 SGB VI hat dies zur Folge, dass der Zugangsfaktor der von ihr vor Vollendung eines Lebensalters von 60 Jahren und neun Monaten in Anspruch genommenen Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit um (maximal) 0,108 zu mindern und somit auf 0, 892 festzulegen ist (vgl. BSG, Urteil vom 28.09.2011 - B 5 R 18/11 R -, in juris, Rn. 12).
  • LSG Hessen, 14.10.2016 - L 5 R 388/15

    Rente wegen voller Erwerbsminderung

    Das Sozialgericht verwies auf die Ausführungen im Widerspruchsbescheid und führte ergänzend aus, sowohl das Bundesverfassungsgericht als auch das Bundessozialgericht (z.B. in der Entscheidung vom 28. September 2011, B 5 R 18/11 R) hätten festgestellt, dass im Ergebnis der Zugangsfaktor bei der Inanspruchnahme von Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit vor Vollendung des 60. Lebensjahres mit dem Grundgesetz vereinbar sei, auch wenn der Rentenbezug vor der Vollendung des 60. Lebensjahres beginne.

    Dafür sprechen Wortlaut und systematische Stellung des § 77 SGB VI wie auch Sinn und Zweck, systematischer Gesamtzusammenhang und Entstehungsgeschichte der Norm (BSG, Urteil vom 14. August 2008 - B 5 R 32/07 R - BSGE 101, 193 = SozR 4-2600 § 77 Nr. 5; zustimmend 13. Senat des BSG, Beschlüsse vom 26. Juni 2008 - B 13 R 9/08 S und B 13 R 11/08 S -, der auf Anfrage die Rechtsprechung des vorher für die allgemeine Rentenversicherung zuständigen 4. Senats des BSG aufgegeben hat; so BSG, Urteil vom 28. September 2011 - B 5 R 18/11 R -, Rn. 14, juris).

    Die Kürzung des Zugangsfaktors bei Renten wegen Erwerbsminderung nach § 77 SGB VI ist mit dem Grundgesetz vereinbar, auch wenn der Rentenbezug vor der Vollendung des 60. Lebensjahres beginnt (so ausdrücklich BSG, Urteil vom 28. September 2011 - B 5 R 18/11 R -, juris Rnr. 14 unter Bezugnahme auf BVerfG SozR 4-2600 § 77 Nr. 9).

  • BSG, 08.02.2017 - B 5 R 16/17 B
    Das Sozialgericht verwies auf die Ausführungen im Widerspruchsbescheid und führte ergänzend aus, sowohl das Bundesverfassungsgericht als auch das Bundessozialgericht (z.B. in der Entscheidung vom 28. September 2011, B 5 R 18/11 R) hätten festgestellt, dass im Ergebnis der Zugangsfaktor bei der Inanspruchnahme von Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit vor Vollendung des 60. Lebensjahres mit dem Grundgesetz vereinbar sei, auch wenn der Rentenbezug vor der Vollendung des 60. Lebensjahres beginne.

    Dafür sprechen Wortlaut und systematische Stellung des § 77 SGB VI wie auch Sinn und Zweck, systematischer Gesamtzusammenhang und Entstehungsgeschichte der Norm (BSG, Urteil vom 14. August 2008 - B 5 R 32/07 R - BSGE 101, 193 = SozR 4-2600 § 77 Nr. 5; zustimmend 13. Senat des BSG, Beschlüsse vom 26. Juni 2008 - B 13 R 9/08 S und B 13 R 11/08 S -, der auf Anfrage die Rechtsprechung des vorher für die allgemeine Rentenversicherung zuständigen 4. Senats des BSG aufgegeben hat; so BSG, Urteil vom 28. September 2011 - B 5 R 18/11 R -, Rn. 14, juris).

    Die Kürzung des Zugangsfaktors bei Renten wegen Erwerbsminderung nach § 77 SGB VI ist mit dem Grundgesetz vereinbar, auch wenn der Rentenbezug vor der Vollendung des 60. Lebensjahres beginnt (so ausdrücklich BSG, Urteil vom 28. September 2011 - B 5 R 18/11 R -, juris Rnr. 14 unter Bezugnahme auf BVerfG SozR 4-2600 § 77 Nr. 9).

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